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EU-Koordinierungsregeln

EU-Koordinierung: So funktioniert die Verordnung 883/2004

7 Min. Lesezeit · Aktualisiert 2026-07-14

Ineinandergreifende Puzzleteile und Beitragszeiten, die zu einer Linie verschmelzen

Die Verordnung (EG) 883/2004 und die Durchführungsverordnung 987/2009 regeln Renten für alle, die in mehr als einem EU- oder EWR-Staat sowie in der Schweiz versichert waren. Wer ihre Grenzen kennt, vermeidet die meisten Überraschungen.

Zusammenrechnung eröffnet den Anspruch

Verlangt ein Land 15 Versicherungsjahre und Sie haben dort nur 8, werden Zeiten aus anderen Mitgliedstaaten hinzugerechnet. Diese Zeiten zählen nur für den Zugang, nicht für die Höhe der Zahlung dieses Landes.

Jedes Land zahlt seinen Anteil

Nach Anspruchsbegründung berechnet jeder Träger zwei Beträge: die rein nationale Rente und die anteilige Rente aus Ihrer gesamten europäischen Laufbahn. Sie erhalten je Land den höheren Betrag.

Keine Übertragung von Ansprüchen

Beiträge werden nie von einem System in ein anderes übertragen, und durch den Wegzug geht nichts verloren. Jede Rente wird zum jeweiligen nationalen Rentenalter gezahlt, Zahlungen können also Jahre auseinanderliegen.

Häufige Fragen

Zahlt die EU eine einheitliche europäische Rente?
Nein. Einen EU-Rentenfonds gibt es nicht. Sie erhalten je Land, in dem Sie lange genug versichert waren, eine eigene Rente nach dessen Regeln.
Was gilt bei weniger als einem Jahr in einem Land?
Ist die Zeit kürzer als ein Jahr und begründet dort keinen Anspruch, zahlt der Träger in der Regel keine Rente. Die Zeit wird stattdessen von den anderen Ländern berücksichtigt.
Gelten die Regeln für UK, Schweiz und Norwegen?
Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein wenden die Koordinierungsregeln an. Für das Vereinigte Königreich schützen das Austrittsabkommen und das Handelsabkommen Zeiten vor und nach dem Brexit mit vergleichbarer Zusammenrechnung.

Länder-Leitfäden

Offizieller Träger, Anmeldeverfahren, Name der Auskunft und erwartete Wartezeit für jedes abgedeckte Land.

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Informationsinhalt, keine Rechts- oder Finanzberatung. Prüfen Sie Ihre Situation immer beim zuständigen nationalen Träger.