Erste Schritte
Wie Sie eine im Ausland erworbene Rente wiederfinden
6 Min. Lesezeit · Aktualisiert 2026-07-14

Rentenansprüche verfallen nicht, wenn Sie ein Land verlassen. Sie bleiben unter einer nationalen Versicherungsnummer gespeichert, bis Sie sie beantragen — von sich aus meldet sich jedoch kein Träger.
Beginnen Sie mit dem Lebenslauf, nicht mit den Trägern
Listen Sie jedes Land, jeden Arbeitgeber und ungefähre Start- und Enddaten auf. Schon eine grobe Chronologie zeigt, welche Systeme zu prüfen sind; Gehaltsabrechnungen, Verträge oder Steuerbescheide genügen meist, um fehlende Zeiten später nachzuweisen.
Finden Sie Ihre Versicherungsnummer je Land
Die meisten Systeme führen den Verlauf über eine persönliche Nummer: codice fiscale in Italien, Versicherungsnummer in Deutschland, NAF in Spanien oder numéro de sécurité sociale in Frankreich. Alte Abrechnungen enthalten sie fast immer.
Fordern Sie die offizielle Auskunft an und sichern Sie sie
Jeder Träger stellt einen Versicherungsverlauf mit allen Zeiten aus. Laden Sie das PDF herunter, bewahren Sie die zertifizierte Fassung auf und laden Sie sie hoch, damit Ihr Verlauf auf Nachweisen beruht.
Häufige Fragen
- Geht eine ausländische Rente verloren, wenn ich sie nie beantrage?
- Die Ansprüche werden nicht gelöscht, aber auch nicht automatisch gezahlt. Ohne Antrag bleibt der Anspruch nur bestehen, und in mehreren Ländern werden Nachzahlungen nur für einen begrenzten Zeitraum vor dem Antragsdatum geleistet.
- Lohnen sich auch wenige Auslandsjahre?
- Ja, schon ein Jahr. Nach den EU-Koordinierungsregeln werden kurze Zeiten mit Ihren übrigen Versicherungszeiten zusammengerechnet, und das Beschäftigungsland zahlt einen anteiligen Betrag.
- Brauche ich einen kostenpflichtigen Vermittler?
- Nein. Alle hier behandelten Träger stellen den Versicherungsverlauf direkt und kostenfrei über ihr Portal oder per Post aus.
Länder-Leitfäden
Offizieller Träger, Anmeldeverfahren, Name der Auskunft und erwartete Wartezeit für jedes abgedeckte Land.
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Informationsinhalt, keine Rechts- oder Finanzberatung. Prüfen Sie Ihre Situation immer beim zuständigen nationalen Träger.