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Länder-Leitfäden

So fordern Sie Ihren offiziellen Versicherungsverlauf an

5 Min. Lesezeit · Aktualisiert 2026-07-14

Ein Behördengebäude neben einem Laptop mit sicherem Portal-Login

Der Versicherungsverlauf ist das nützlichste Dokument einer grenzüberschreitenden Rentenakte: Er zeigt den beim Träger gespeicherten Stand, und jede Schätzung oder Antragstellung sollte darauf beruhen.

Dokument und Identifizierungsweg bestimmen

Italien stellt den estratto conto contributivo per SPID oder CIE aus, Deutschland den Versicherungsverlauf über ein freigeschaltetes Online-Konto, Spanien den informe de vida laboral per Cl@ve und Frankreich den relevé de carrière über FranceConnect.

Sehr unterschiedliche Wartezeiten

Portale mit elektronischer Identität liefern das PDF in Minuten. Systeme, die einen Freischaltcode per Post versenden, wie in Deutschland, brauchen ein bis drei Wochen — beginnen Sie früh.

Prüfen und dann berichtigen lassen

Lesen Sie den Verlauf Zeitraum für Zeitraum gegen Ihre eigene Chronologie. Fehlende oder falsche Zeiten werden förmlich berichtigt — RVPA in Italien, Kontenklärung in Deutschland, rectificación in Spanien — mit Abrechnungen oder Verträgen als Nachweis.

Häufige Fragen

Ist der Versicherungsverlauf kostenlos?
Ja. Die nationalen Träger stellen ihn Versicherten kostenfrei zur Verfügung, online und auf Wunsch per Post.
Welche Fassung soll ich hochladen, Standard oder zertifiziert?
Laden Sie die zertifizierte Fassung hoch, wo es sie gibt, etwa den italienischen ECOCERT: Sie hat Rechtswirkung und wird im Verfahren als Nachweis anerkannt.
Bekomme ich den Verlauf aus einem Land, in dem ich nicht mehr lebe?
Ja. Das Auskunftsrecht hängt nicht vom Wohnsitz ab. Ist die elektronische Identifizierung aus dem Ausland nicht möglich, akzeptiert jeder Träger auch einen Postantrag mit Ausweiskopie.

Länder-Leitfäden

Offizieller Träger, Anmeldeverfahren, Name der Auskunft und erwartete Wartezeit für jedes abgedeckte Land.

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Informationsinhalt, keine Rechts- oder Finanzberatung. Prüfen Sie Ihre Situation immer beim zuständigen nationalen Träger.